Madelaine Worliczek Sehtraining
Gültig ab 03. 09. 2018
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Madelaine Worliczek (im Folgenden
auch Sehtraining oder Auftragnehmerin genannt) gelten für die Erbringung von
Dienstleistungen für KundInnen (im Folgenden auch „AuftraggeberIn‘‘ genannt) in
den Bereichen Training, Seminare, Vorträge, Individualtraining, (Im Folgenden mit
der Sammelbezeichung „Veranstaltung“ bezeichnet), sowie Lieferung von Waren.
1. Allgemeine Bedingungen
Mit der Anmeldung oder Auftragserteilung zu einer Sehtraining – Veranstaltung/
Dienstleistung, sowie Bestellung einer Ware gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart. Mündliche Änderungen oder Ergänzungen sind nur
wirksam, wenn sie von Madelaine Worliczek als Auftragnehmerin, schriftlich bestätigt
worden sind.
Anmeldungen, Umbuchungen bzw. Stornierungen von Veranstaltungen bedürfen der
schriftlichen Form (Anmeldebutton der Homepage www.augen-vitaltraining.at, Email
oder Brief). Jede Anmeldung gilt als verbindlich.
Die Rechnungen sind 8 Tage nach Erhalt, bei offenen Veranstaltungen jedenfalls vor
Beginn der Veranstaltung, ohne Abzug per Überweisung oder bar zahlbar. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
Der/Die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit
eigenen Ansprüchen gegenzurechnen. Der/Die AuftraggeberIn erklärt sich damit
einverstanden, dass die Daten ihrer Organisation und von TeilnehmerInnen, die im
Rahmen der Veranstaltungsanmeldung und -durchführung erhoben werden, von
Madelaine Worliczek Sehtraining elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Von Madelaine Worliczek Sehtraining mit der Erfüllung von Teilen des
Kundenauftrages beauftragte TrainerInnen, sowie beauftragte MitarbeiterInnen
erhalten die zur Durchführung ihres Auftrages erforderlichen Daten (z.B.
Teilnehmerlisten). Ansonsten erfolgt keine über die gesetzlichen Pflichten
hinausgehende Weitergabe an Dritte – es sei denn mit ausdrücklicher Zustimmung
des Auftraggebers.
Mittels der E-Mail-Adressen der KundInnen und GeschäftspartnerInnen informiert
Madelaine Worliczek diese über Neuigkeiten, Veranstaltungstermine, Angebote, etc.
Falls dies nicht gewünscht ist, kann dies mittels Email an m.worli@speed.at
abbestellt werden.
Die Teilnahme an Veranstaltungen von Madelaine Worliczek Sehtraining erfolgt auf
eigene Gefahr und Verantwortung. Für persönliche Gegenstände der
TeilnehmerInnen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Sehtraining Veranstaltungen bieten den TeilnehmerInnen bzw. dem Auftraggeber
Anregungen, Methoden und Übungen an. Diese sind von Madelaine Worliczek
Sehtraining sorgfältig ausgewählt und geprüft. Es liegt in der Verantwortung der
TeilnehmerInnen bzw. des Auftraggebers diese zum persönlichen bzw.
organisatorischen Nutzen anzuwenden. Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen.
Die Veranstaltungen sind kein Ersatz für ärztliche Diagnose, Therapie und ärztliche
Anweisungen. Sollten AuftraggeberIn oder TeilnehmerIn selbst Zweifel am
Gesundheitszustand des/der TeilnehmerIn haben, so ist unverzüglich ein Arzt zu
konsultieren.
Den Anweisungen der LeiterInnen der Veranstaltung ist insbesondere bei Outdoor-
Veranstaltungen sowie bei Augen- und Körperübungen unbedingt Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden,
insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Gewinnentgang,
erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen. Madelaine Worliczek Sehtraining übernimmt keine Gewähr bei
Druck- und Schreibfehlern in Schriftstücken, Publikationen und auf der Website.
Madelaine Worliczek Sehtraining behält sich organisatorisch bedingte
Programmänderungen sowie die Absage von Veranstaltungen vor. Das
Zustandekommen von offenen Veranstaltungen hängt von einer
Mindestteilnehmerzahl ab.
Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien hat ausschließlich das sachlich
zuständige Gericht in Salzburg zu entscheiden. Es ist ausschließlich österreichisches
Recht anzuwenden. Nicht zur Anwendung gelangt das UN-Kaufrecht. Sollten
einzelne Bedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Alle von Madelaine Worliczek Sehtraining gelieferten Unterlagen, Produkte und
Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese ohne
schriftliche Genehmigung zu kopieren, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben
oder in irgendwelchen weiteren Medien zu publizieren.
2. Offene Veranstaltungen
2.1. Seminarkosten
Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Aufenthaltskosten der Teilnehmer.
Die Einzahlung der Kursgebühr vor Seminarbeginn ist Voraussetzung für die
Teilnahme.
2.2. Zimmerreservierung
Entsprechend der Anforderung des Auftraggebers geben wir Reservierungswünsche
an das Seminarhotel weiter. Der Hotelvertrag entsteht direkt zwischen Auftraggeber
und Hotel. Die Aufenthaltskosten (Nächtigung, Vollpension, Seminarpauschalen,
Konsumation etc.) sind direkt mit dem Hotel zu verrechnen.
2.3. Stornobedingungen
2.3.1. Absagen durch den Auftraggeber
Bei Rücktritt später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr
von 10 % der Teilnahmegebühr verrechnet, bei Rücktritt später als 3 Wochen vor
Seminarbeginn beträgt die Stornogebühr 90 % der Teilnahmegebühr. Nach dem
vereinbarten Beginnzeitpunkt der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 100 % der
Teilnahmegebühr. Wurden mehrere Einzelveranstaltungen in einem Paket (z.B.
Seminarreihe, Projekt etc.) gebucht, so gilt als Beginnzeitpunkt für das Gesamtpaket
der vereinbarte Beginn der ersten Einzelveranstaltung. Die rechtsverbindliche
Nennung eines/einer ErsatzteilnehmerIn gilt nicht als Stornierung. Stornierungen
müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen.
Bei verspätetem Antritt oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung oder eines im
Ganzen gebuchten Paketes von Einzelveranstaltungen durch den/die TeilnehmerIn
oder durch den Auftraggeber werden durch den Auftragnehmer keine
Teilnahmegebühren rückerstattet bzw. sind diese in vollem Umfang fällig.
Wird ein Termin für Individuelles Augentraining von dem/der AuftraggeberIn bis 48
Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt telefonisch abgesagt, so fällt keine
Stornogebühr an. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen wird die Gebühr
für 1 Stunde Einzeltraining verrechnet.
Bei Kooperation mit anderen Unternehmen (z.B. Institut, Hotel) gelten die
Stornobedingungen, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden
Unternehmens.
2.3.2. Absagen durch den Auftragnehmer
Absagen durch Auftragnehmer werden so bald wie möglich an die TeilnehmerInnen
kommuniziert. Dies betrifft insbesondere krankheitsbedingte Ausfälle von
TrainerInnen und beauftragte MitarbeiterInnen und Umstände, die Madelaine
Worliczek Augentraining nicht beeinflussen kann. Der Auftragnehmer garantiert die
Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin, die 100%-ige
Gutschrift oder Rückerstattung der Seminarkosten. Der Auftragnehmer kann für das
Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden.
2.4 Fernabsatzgeschäft – Rücktrittsrecht
„Fernabsatz“ ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der/des
VertragspartnerInnen z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet,
etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Endverbrauchergeschäft
handelt. Ein Fernabsatzgeschäft mit der/dem AuftraggeberIn ist erst dann gültig,
wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
Ist der/die AuftraggeberIn KonsumentIn, so kann er von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, wobei der Samstag
nicht als Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen Informationspflichten nicht
nachgekommen, beträgt die Frist 12 Monate.
Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind
ausdrücklich ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt
wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom AuftraggeberIn
entsiegelt wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausführung
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen
wird, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über
periodische Druckschriften.
Rücktritte von Fernabsatzgeschäften sind mittels Widerrufsformular durchzuführen –
dieses befindet sich in diesem Dokument im Anschluss an die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Widerruf ist grundsätzlich schriftlich – per Brief oder Email
durchzuführen.
3. Firmeninterne Veranstaltungen
3.1. Kosten
Grundsätzlich werden Aufwände wie Kilometergeld (vom Wohnort der TrainerInnen,
sowie deren beauftragten MitarbeiterInnen zum Veranstaltungsort), Aufenthalts- und
Verpflegungskosten der TrainerInnen sowie deren beauftragten MitarbeiterInnen
nach Aufwand verrechnet. Der Auftraggeber stellt die Veranstaltungsräume auf seine
Kosten bei und trägt die Aufenthaltskosten der TeilnehmerInnen.
3.2. Stornobedingungen
3.2.1. Absagen durch den/die AuftraggeberIn
Bei Stornierung durch den/die AuftraggeberIn beträgt die Stornogebühr ab
Auftragserteilung bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn 10 % der
Veranstaltungsgebühr, danach bis Veranstaltungsbeginn 90 %. Ab dem vereinbarten
Tag des Veranstaltungsbeginns beträgt die Stornogebühr 100 %. Wurden mehrere
Einzelveranstaltungen in einem Paket (z.B. Seminarreihe, Projekt etc.) gebucht, so
gilt als Beginnzeitpunkt für das Gesamtpaket der vereinbarte Beginn der ersten
Einzelveranstaltung.
Bei verspätetem Antritt oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung oder eines im
Ganzen gebuchten Paketes von Einzelveranstaltungen durch den/die AuftraggeberIn
ist grundsätzlich die Gebühr für das gesamte gebuchte Paket fällig.
3.2.2. Absagen durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann Veranstaltungen aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle von
TrainerInnen und beauftragten MitarbeiterInnen und Umständen, die Madelaine
Worliczek Sehtraining nicht beeinflussen kann, absagen. Der Auftragnehmer kann für
das Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden.
Seekirchen am Wallersee, 03. 09. 2018