Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Madelaine Worliczek Sehtraining

Gültig ab 03. 09. 2018

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Madelaine Worliczek (im Folgenden

auch Sehtraining oder Auftragnehmerin genannt) gelten für die Erbringung von

Dienstleistungen für KundInnen (im Folgenden auch „AuftraggeberIn‘‘ genannt) in

den Bereichen Training, Seminare, Vorträge, Individualtraining, (Im Folgenden mit

der Sammelbezeichung „Veranstaltung“ bezeichnet), sowie Lieferung von Waren.

 

1. Allgemeine Bedingungen

Mit der Anmeldung oder Auftragserteilung zu einer Sehtraining – Veranstaltung/

Dienstleistung, sowie Bestellung einer Ware gelten die allgemeinen

Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, soweit nicht

ausdrücklich anders vereinbart. Mündliche Änderungen oder Ergänzungen sind nur

wirksam, wenn sie von Madelaine Worliczek als Auftragnehmerin, schriftlich bestätigt

worden sind.

Anmeldungen, Umbuchungen bzw. Stornierungen von Veranstaltungen bedürfen der

schriftlichen Form (Anmeldebutton der Homepage www.augen-vitaltraining.at, Email

oder Brief). Jede Anmeldung gilt als verbindlich.

Die Rechnungen sind 8 Tage nach Erhalt, bei offenen Veranstaltungen jedenfalls vor

Beginn der Veranstaltung, ohne Abzug per Überweisung oder bar zahlbar. Bei

Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

Der/Die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit

eigenen Ansprüchen gegenzurechnen. Der/Die AuftraggeberIn erklärt sich damit

einverstanden, dass die Daten ihrer Organisation und von TeilnehmerInnen, die im

Rahmen der Veranstaltungsanmeldung und -durchführung erhoben werden, von

Madelaine Worliczek Sehtraining elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Von Madelaine Worliczek Sehtraining mit der Erfüllung von Teilen des

Kundenauftrages beauftragte TrainerInnen, sowie beauftragte MitarbeiterInnen

erhalten die zur Durchführung ihres Auftrages erforderlichen Daten (z.B.

Teilnehmerlisten). Ansonsten erfolgt keine über die gesetzlichen Pflichten

hinausgehende Weitergabe an Dritte – es sei denn mit ausdrücklicher Zustimmung

des Auftraggebers.

Mittels der E-Mail-Adressen der KundInnen und GeschäftspartnerInnen informiert

Madelaine Worliczek diese über Neuigkeiten, Veranstaltungstermine, Angebote, etc.

Falls dies nicht gewünscht ist, kann dies mittels Email an m.worli@speed.at

abbestellt werden.

Die Teilnahme an Veranstaltungen von Madelaine Worliczek Sehtraining erfolgt auf

eigene Gefahr und Verantwortung. Für persönliche Gegenstände der

TeilnehmerInnen kann keine Haftung übernommen werden.

Die Sehtraining Veranstaltungen bieten den TeilnehmerInnen bzw. dem Auftraggeber

Anregungen, Methoden und Übungen an. Diese sind von Madelaine Worliczek

Sehtraining sorgfältig ausgewählt und geprüft. Es liegt in der Verantwortung der

TeilnehmerInnen bzw. des Auftraggebers diese zum persönlichen bzw.

organisatorischen Nutzen anzuwenden. Es gelten die gesetzlichen

Gewährleistungsbestimmungen.

Die Veranstaltungen sind kein Ersatz für ärztliche Diagnose, Therapie und ärztliche

Anweisungen. Sollten AuftraggeberIn oder TeilnehmerIn selbst Zweifel am

Gesundheitszustand des/der TeilnehmerIn haben, so ist unverzüglich ein Arzt zu

konsultieren.

Den Anweisungen der LeiterInnen der Veranstaltung ist insbesondere bei Outdoor-

Veranstaltungen sowie bei Augen- und Körperübungen unbedingt Folge zu leisten.

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.

In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden,

insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Gewinnentgang,

erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse – soweit gesetzlich zulässig –

ausgeschlossen. Madelaine Worliczek Sehtraining übernimmt keine Gewähr bei

Druck- und Schreibfehlern in Schriftstücken, Publikationen und auf der Website.

Madelaine Worliczek Sehtraining behält sich organisatorisch bedingte

Programmänderungen sowie die Absage von Veranstaltungen vor. Das

Zustandekommen von offenen Veranstaltungen hängt von einer

Mindestteilnehmerzahl ab.

Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien hat ausschließlich das sachlich

zuständige Gericht in Salzburg zu entscheiden. Es ist ausschließlich österreichisches

Recht anzuwenden. Nicht zur Anwendung gelangt das UN-Kaufrecht. Sollten

einzelne Bedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies die

Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Alle von Madelaine Worliczek Sehtraining gelieferten Unterlagen, Produkte und

Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese ohne

schriftliche Genehmigung zu kopieren, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben

oder in irgendwelchen weiteren Medien zu publizieren.

 

2. Offene Veranstaltungen

2.1. Seminarkosten

Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Aufenthaltskosten der Teilnehmer.

Die Einzahlung der Kursgebühr vor Seminarbeginn ist Voraussetzung für die

Teilnahme.

2.2. Zimmerreservierung

Entsprechend der Anforderung des Auftraggebers geben wir Reservierungswünsche

an das Seminarhotel weiter. Der Hotelvertrag entsteht direkt zwischen Auftraggeber

und Hotel. Die Aufenthaltskosten (Nächtigung, Vollpension, Seminarpauschalen,

Konsumation etc.) sind direkt mit dem Hotel zu verrechnen.

2.3. Stornobedingungen

2.3.1. Absagen durch den Auftraggeber

Bei Rücktritt später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr

von 10 % der Teilnahmegebühr verrechnet, bei Rücktritt später als 3 Wochen vor

Seminarbeginn beträgt die Stornogebühr 90 % der Teilnahmegebühr. Nach dem

vereinbarten Beginnzeitpunkt der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 100 % der

Teilnahmegebühr. Wurden mehrere Einzelveranstaltungen in einem Paket (z.B.

Seminarreihe, Projekt etc.) gebucht, so gilt als Beginnzeitpunkt für das Gesamtpaket

der vereinbarte Beginn der ersten Einzelveranstaltung. Die rechtsverbindliche

Nennung eines/einer ErsatzteilnehmerIn gilt nicht als Stornierung. Stornierungen

müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen.

Bei verspätetem Antritt oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung oder eines im

Ganzen gebuchten Paketes von Einzelveranstaltungen durch den/die TeilnehmerIn

oder durch den Auftraggeber werden durch den Auftragnehmer keine

Teilnahmegebühren rückerstattet bzw. sind diese in vollem Umfang fällig.

Wird ein Termin für Individuelles Augentraining von dem/der AuftraggeberIn bis 48

Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt telefonisch abgesagt, so fällt keine

Stornogebühr an. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen wird die Gebühr

für 1 Stunde Einzeltraining verrechnet.

Bei Kooperation mit anderen Unternehmen (z.B. Institut, Hotel) gelten die

Stornobedingungen, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden

Unternehmens.

2.3.2. Absagen durch den Auftragnehmer

Absagen durch Auftragnehmer werden so bald wie möglich an die TeilnehmerInnen

kommuniziert. Dies betrifft insbesondere krankheitsbedingte Ausfälle von

TrainerInnen und beauftragte MitarbeiterInnen und Umstände, die Madelaine

Worliczek Augentraining nicht beeinflussen kann. Der Auftragnehmer garantiert die

Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin, die 100%-ige

Gutschrift oder Rückerstattung der Seminarkosten. Der Auftragnehmer kann für das

Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden.

„Fernabsatz“ ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der/des

VertragspartnerInnen z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet,

etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Endverbrauchergeschäft

handelt. Ein Fernabsatzgeschäft mit der/dem AuftraggeberIn ist erst dann gültig,

wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt hat.

Ist der/die AuftraggeberIn KonsumentIn, so kann er von einem im Fernabsatz

geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, wobei der Samstag

nicht als Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen Informationspflichten nicht

nachgekommen, beträgt die Frist 12 Monate.

Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind

ausdrücklich ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt

wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom AuftraggeberIn

entsiegelt wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausführung

vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen

wird, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über

periodische Druckschriften.

Rücktritte von Fernabsatzgeschäften sind mittels Widerrufsformular durchzuführen –

dieses befindet sich in diesem Dokument im Anschluss an die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Widerruf ist grundsätzlich schriftlich – per Brief oder Email

durchzuführen.

 

3. Firmeninterne Veranstaltungen

3.1. Kosten

Grundsätzlich werden Aufwände wie Kilometergeld (vom Wohnort der TrainerInnen,

sowie deren beauftragten MitarbeiterInnen zum Veranstaltungsort), Aufenthalts- und

Verpflegungskosten der TrainerInnen sowie deren beauftragten MitarbeiterInnen

nach Aufwand verrechnet. Der Auftraggeber stellt die Veranstaltungsräume auf seine

Kosten bei und trägt die Aufenthaltskosten der TeilnehmerInnen.

3.2. Stornobedingungen

3.2.1. Absagen durch den/die AuftraggeberIn

Bei Stornierung durch den/die AuftraggeberIn beträgt die Stornogebühr ab

Auftragserteilung bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn 10 % der

Veranstaltungsgebühr, danach bis Veranstaltungsbeginn 90 %. Ab dem vereinbarten

Tag des Veranstaltungsbeginns beträgt die Stornogebühr 100 %. Wurden mehrere

Einzelveranstaltungen in einem Paket (z.B. Seminarreihe, Projekt etc.) gebucht, so

gilt als Beginnzeitpunkt für das Gesamtpaket der vereinbarte Beginn der ersten

Einzelveranstaltung.

Bei verspätetem Antritt oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung oder eines im

Ganzen gebuchten Paketes von Einzelveranstaltungen durch den/die AuftraggeberIn

ist grundsätzlich die Gebühr für das gesamte gebuchte Paket fällig.

3.2.2. Absagen durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer kann Veranstaltungen aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle von

TrainerInnen und beauftragten MitarbeiterInnen und Umständen, die Madelaine

Worliczek Sehtraining nicht beeinflussen kann, absagen. Der Auftragnehmer kann für

das Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden.

 

Seekirchen am Wallersee, 03. 09. 2018

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